Finanzieller Vermögensausgleich auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann einem Partner nach der Trennung ein finanzieller Ausgleich zustehen. Dies setzt voraus, dass ein Partner das Vermögen des anderen erheblich vermehrt hat.

Beispielsweise kann ein solcher Ausgleichsanspruch bestehen, wenn ein Partner Möbel für den anderen gekauft und das Haus des anderen Partners finanziert hat. In einem aktuellen Fall des Oberlandesgericht Brandenburg wurde ein solcher Anspruch jedoch abgelehnt, obwohl der Mann über 60.000 EUR in das Haus seiner (Ex-)Partnerin investiert hatte und hierfür einen Kredit aufgenommen hatte. Da der Mann jedoch über drei Jahre mietfrei während der Beziehung in dem Haus gelebt hatte und sich auch nur in geringem Maße an den Lebenshaltungskosten beteiligt hatte, wurde eine Ausgleichszahlung von dem Gericht abgelehnt.

Unfall bei der Probefahrt: Der Autohändler haftet in der Regel

Geschieht ein Autounfall während einer Probefahrt mit dem Fahrzeug des Autohändlers darf der Tester von einem Vollkaskoschutz ausgehen. Falls das Fahrzeug anders versichert ist, muss der Verkäufer vor der Probefahrt darauf hinweisen und sich eine Haftungsfreistellung unterzeichnen lassen. Es empfiehlt sich auch, den Zustand des Fahrzeuges vor der Probefahrt genau zu dokumentieren, um später Streit über etwaige Beschädigungen zu vermeiden.