Informationen zum Immobilienkaufvertrag

Der Kauf einer Immobilie ist eine weitreichende Entscheidung. Als Notarpraxis in Wolfsburg begleiten wir Sie rechtssicher durch den gesamten Kaufprozess. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über typische Abläufe, Risiken und notarielle Aufgaben.

Welche Immobilien werden hier behandelt?

Dieses Informationsangebot betrifft:

  • unbebaute Grundstücke (Bauplätze)
  • bebaute Grundstücke, etwa Einfamilienhäuser
  • einzelne Wohnungen, insbesondere Eigentumswohnungen

Nicht behandelt wird der Bauträgervertrag für Neubauten.

1. Vorbereitung des Immobilienkaufs

Besichtigung und Prüfung

Vor einem Notartermin sollte die Immobilie sorgfältig geprüft werden:

  • Zustand des Gebäudes
  • mögliche Baumängel
  • Umgebung, Infrastruktur und Nutzung

Eine bautechnische Begutachtung durch einen Sachverständigen kann sinnvoll sein.

Offenlegungspflichten des Verkäufers

Der Verkäufer muss alle bekannten Mängel offenlegen.

Dies gilt auch für mögliche Risiken, etwa frühere Nutzungen des Grundstücks.

Schon ein bloßer Verdacht kann offenbarungspflichtig sein.

Wichtig:

Alle Hinweise zu Mängeln sollten beweissicher dokumentiert werden.

2. Gewährleistung und Haftung

In Kaufverträgen wird die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet dann nur:

  • bei arglistigem Verschweigen
  • bei ausdrücklich zugesicherter Beschaffenheit

Deshalb ist eine gründliche Prüfung vor Vertragsabschluss entscheidend.

3. Öffentlich-rechtliche Aspekte

Der Käufer sollte sich eigenständig informieren über:

  • Baugenehmigungen
  • Bebaubarkeit von Grundstücken
  • Erschließungszustand
  • Kosten für Anschlüsse und Beiträge

Der Notar prüft das öffentliche Baurecht nicht.

4. Mitverkaufte Gegenstände (Mobiliar)

Häufig werden neben der Immobilie weitere Gegenstände mitverkauft, etwa:

  • Einbauküchen
  • Möbel
  • Lampen oder Gartenanlagen
  • Heizölvorräte

Diese Gegenstände sollten im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden.

Steuerliche und finanzielle Hinweise

  • Für bewegliche Gegenstände fällt keine Grunderwerbsteuer an
  • Viele Banken finanzieren Mobiliar nicht mit
  • Eine vorherige Abstimmung mit der Bank ist dringend zu empfehlen

Unzutreffende Angaben im Kaufvertrag sind unzulässig.

5. Der Gang zum Notar

Warum ist der Notar erforderlich?

Der Immobilienkauf unterliegt der gesetzlichen Beurkundungspflicht.

Der Notar sorgt für:

  • rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Schutz beider Vertragsparteien
  • ordnungsgemäße Abwicklung

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet.

Preisverhandlungen sind nicht Aufgabe des Notars.

6. Grundbuch und Belastungen

Vor Vertragsabschluss prüft der Notar das Grundbuch.

Typische Eintragungen sind:

  • Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerechte)
  • Wohnungsrechte
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Sanierungsvermerke

Personenbezogene Rechte und Grundpfandrechte werden meist gelöscht.

Die erforderlichen Unterlagen beschafft der Notar.

7. Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.

Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Eine Einsicht wird insbesondere beim Grundstückskauf empfohlen.

Der Notar nimmt diese Einsicht nicht vor.

8. Kaufpreis und Finanzierung

Finanzierung absichern

Der Käufer sollte den Kaufvertrag nur unterzeichnen, wenn:

  • die Finanzierung gesichert ist
  • oder ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde

Ein gescheiterter Kaufvertrag kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

Käuferfinanzierung über Grundschuld

Die Finanzierung erfolgt regelmäßig über eine Grundschuld.

Der Verkäufer wirkt als Noch-Eigentümer mit.

Eine persönliche Haftung entsteht für ihn nicht.

9. Kaufpreisfälligkeit und Zahlung

Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • erforderliche Genehmigungen
  • Löschungsunterlagen

Zahlungen dürfen erst nach Fälligkeitsmitteilung des Notars erfolgen.

Bargeld, Kryptowährungen oder Edelmetalle sind gesetzlich verboten.

10. Besitzübergang und Kosten

Der Besitzübergang erfolgt meist mit Kaufpreiszahlung.

Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer:

  • laufende Kosten
  • Verbrauchskosten
  • Verantwortung für die Immobilie

Auch die Regelung zu Mietverhältnissen erfolgt vertraglich.

11. Sach- und Rechtsmängel

Der Verkäufer schuldet ein lastenfreies Eigentum.

Für den baulichen Zustand übernimmt er regelmäßig keine Haftung.

Ausnahme:

Arglistig verschwiegene Mängel führen trotz Haftungsausschluss zur Haftung.

Unser Rat:

Lieber einen Mangel zu viel offenlegen als zu wenig.

12. Vorbereitung der Beurkundung

Vor dem Termin erhalten Sie den Vertragsentwurf.

Bitte lesen Sie diesen sorgfältig durch.

  • Fragen können jederzeit vorab geklärt werden
  • Verbraucher genießen eine gesetzliche Prüfungsfrist
  • Gesellschaften müssen ihre Eigentümerstruktur offenlegen

Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

13. Die Beurkundung

Der Notar verliest den Vertrag vollständig.

Fragen können jederzeit gestellt werden.

Auch nach der Beurkundung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

14. Vollzug nach der Beurkundung

Nach der Beurkundung übernimmt das Notariat:

  • Grundbuchvollzug
  • Einholung von Genehmigungen
  • Überwachung der Kaufpreiszahlung
  • Eigentumsumschreibung

Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Umschreibung.

15. Nach dem Eigentumswechsel

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erst zum Folgejahr umgeschrieben.

Eine interne Verrechnung erfolgt zwischen Käufer und Verkäufer.

Versicherungen

Gebäudeversicherungen gehen gesetzlich über.

Der Käufer sollte den Versicherungsschutz prüfen und anpassen.

Bezirksschornsteinfeger

Beim Hauskauf muss der Eigentumswechsel gemeldet werden.

Ihre Notare in Wolfsburg

Wir begleiten Sie kompetent, neutral und zuverlässig beim Immobilienkauf.

Sprechen Sie uns gern an – wir sind für Sie da.