Jagd- und Waffenrecht

Fachgebiet Jagd- und Waffenrecht

Wir vertreten bundesweit Mandanten in jagdrechtlichen Angelegenheiten. Das Jagdrecht ist genauso wie das Waffenrecht ein Spartenrechtsgebiet, welches Spezialwissen erfordert. Sei es die Durchsetzung oder Abwehr von Wildschadensersatzansprüchen oder die Frage der Wirksamkeit eines Pachtvertrages.

Wir vertreten alle, die in jagdrechtlichen Fragen betroffen sein können. Zu unseren Mandanten gehören Jagdpächter, Landwirte, Jagdgenossenschaften, Grundeigentümer, Forstämter und natürlich Jäger und Sportschützen.