Personengroßschäden

Fachgebiet Personengroßschäden

Leider kommt es trotz hoher Sicherheitsstandards immer wieder zu folgenschweren Unfällen. Ist ein Mensch schwerstverletzt worden und verbleiben Dauerschäden oder ist gar verstorben, erfordert dies eine äußerst sorgfältige Mandatsbetreuung.

Unsere auf Personengroßschäden spezialisierte Kanzlei unterstützt Sie und die in solchen Fällen betroffene Familie – persönlich und diskret. Unser Ziel ist es, die Folgen des Unfalls zumindest auf wirtschaftlicher Perspektive optimal zu gestalten. Durch unsere Fachanwälte der Kanzlei erfolgt in Großschadensangelegenheiten eine fachübergreifende, interdisziplinäre Bearbeitung des Mandats. Sind als Erwerbsschaden Unterhaltsansprüche zu thematisieren, zieht der sachbearbeitende Rechtsanwalt einen Fachanwalt für Familienrecht hinzu. Nicht selten erfordern große Personenschäden eine sozialrechtliche Begleitung, die wir durch unseren Fachanwalt für Sozialrecht sicherstellen; schließlich ist häufig die Frage des GdB (Grad der Behinderung) und weitere statusrechtlichen Fragen zu klären. Sollte es notwendig sein, ziehen wir auch externe Fachexpertise hinzu und stimmen zum Beispiel eine Beauftragung eines Reha-Beraters mit Ihnen ab.

Durch unsere Spezialisierung haben wir alle relevanten Ansprüche, sei es Erwerbsschaden, der Haushaltsführungsschaden, Kosten für Hilfsmittel (Rollstuhl, Prothesen etc.) und ggf. Unterhaltsschäden im Blick.