Kaum jemand hat noch nie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Anlässe für ein Bußgeldverfahren können vielfältig sein. Neben den klassischen Verstößen im Straßenverkehr vertreten wir Sie auch in allen anderen Bußgeldverfahren.
Wird Ihnen vorgeworfen Ihren Hund in der Brut- und Setzzeit nicht angeleint ausgeführt zu haben?
Sollen Sie Nachbarn durch Lärm belästigt oder gegen Umweltschutzvorschriften verstoßen haben?
Wie auch im Strafrecht erfordert bereits die erste Angabe vor der Ordnungsbehörde oder der Polizei äußerste Sorgfalt. Wir raten Ihnen generell sich zunächst nicht zu äußern, sondern sich erst mit uns über die Verteidigungsstrategie abzustimmen.