Unterhalt, Zugewinn, Hausrat
Nach der Trennung stellt sich oft die Frage, ob Unterhalt geschuldet wird und wie sich die monatlichen Kosten berechnen. Das Gesetz unterscheidet bei getrennt lebenden Ehegatten zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Den Trennungsunterhalt gibt es bis zur Rechtskraft der Scheidung. Danach muss nachehelicher Unterhalt verlangt werden, der an andere Voraussetzungen geknüpft ist als der Trennungsunterhalt. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so besteht zudem noch ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Aber auch bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, besteht die Eventualität, dass der andere Partner im Fall der Trennung Unterhalt schuldet.
Bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen sind viele Komponenten zu beachten, die eine Einzelfallprüfung erfordert. Doch die Ermittlung des Unterhalts ist nicht die einzige finanzielle Frage, die sich während einer Trennungssituation stellt. Gerade kurz oder nach der Trennung gibt es viele Dinge zu regeln.
Wir ermitteln Ihre Unterhaltsansprüche und setzen sie gerichtlich oder außergerichtlich für Sie durch.
Der Unterhalt ist nicht die einzige finanzielle Frage, die im Rahmen einer Trennung/Scheidung zu klären ist. Daneben sind auch der Zugewinnausgleich durchzuführen und der Hausrat aufzuteilen, sowie ggf. weitere vermögensrechtliche Auseinandersetzungen.
In diesen Fragen helfen Ihnen schnell und kompetent, Ihre finanziellen Interessen zu wahren und durchzusetzen.