Familienrecht

Fachgebiet Familienrecht

Fast jede zweite Ehe wird in Deutschland geschieden. Die emotionale Bewältigung einer Trennung ist nicht einfach, um so wichtiger ist daher, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und Sie sich entsprechend aufgehoben fühlen. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Ehescheidung

Häufig ist die emotionale Bewältigung einer Scheidung nicht einfach, umso wichtiger ist daher, dass Ihr Anliegen ernst genommen wird und Sie sich entsprechend aufgehoben fühlen. Denn es ergeben sich bei der Beendigung einer ehelichen Lebensgemeinschaft viele Fragen, an vieles ist zu denken. Wir informieren Sie gerne in einer ersten Beratung über den Ablauf und die Kosten des Scheidungsverfahrens. In vielen Fällen werden im Vorfeld eines Scheidungsverfahrens die Kosten einer anwaltlichen Beratung von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir stellen für Sie gerne die Deckungsanfrage.

Ist die Ehe gescheitert, so ist die Trennung vom Ehepartner der erste Schritt. Doch die Ehe ist erst geschieden, wenn dies durch Beschluss des Familiengerichts ausgesprochen wird. Um einen Beschluss vor dem Gericht zu erwirken, muss zumindest einer der Ehegatten einen Antrag bei Gericht stellen. Nach dem Gesetz muss der Scheidungsantrag von einem Anwalt gestellt werden. Aus diesem Grund braucht jedenfalls derjenige Ehegatte zwingend einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt.Sind Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidungsfolgen einig und wollen die Scheidung so einfach, unkompliziert und günstig wie möglich durchführen? Ist für Sie ein Besuch beim Anwalt entbehrlich? Dann nutzen Sie unser Online-Scheidungsformular! Damit sparen Sie Zeit und Geld und erreichen, dass Ihr Scheidungsantrag schnellstmöglich bei Gericht eingereicht wird.

Unterhalt, Zugewinn, Hausrat

Nach der Trennung stellt sich oft die Frage, ob Unterhalt geschuldet wird und wie sich die monatlichen Kosten berechnen. Das Gesetz unterscheidet bei getrennt lebenden Ehegatten zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Den Trennungsunterhalt gibt es bis zur Rechtskraft der Scheidung. Danach muss nachehelicher Unterhalt verlangt werden, der an andere Voraussetzungen geknüpft ist als der Trennungsunterhalt. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so besteht zudem noch ein Anspruch auf Kindesunterhalt. Aber auch bei Paaren, die nicht miteinander verheiratet sind, besteht die Eventualität, dass der andere Partner im Fall der Trennung Unterhalt schuldet.

Bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen sind viele Komponenten zu beachten, die eine Einzelfallprüfung erfordert. Doch die Ermittlung des Unterhalts ist nicht die einzige finanzielle Frage, die sich während einer Trennungssituation stellt. Gerade kurz oder nach der Trennung gibt es viele Dinge zu regeln.

Wir ermitteln Ihre Unterhaltsansprüche und setzen sie gerichtlich oder außergerichtlich für Sie durch.
Der Unterhalt ist nicht die einzige finanzielle Frage, die im Rahmen einer Trennung/Scheidung zu klären ist. Daneben sind auch der Zugewinnausgleich durchzuführen und der Hausrat aufzuteilen, sowie ggf. weitere vermögensrechtliche Auseinandersetzungen.

In diesen Fragen helfen Ihnen schnell und kompetent, Ihre finanziellen Interessen zu wahren und durchzusetzen.

Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung

Das gesetzliche Modell der Ehe passt vielfach nicht auf die eigene persönliche Situation. Hier empfiehlt es sich, bereits bei Eheschließung in einem Ehevertrag Regelungen zu treffen, die auf die konkreten Lebensumstände zugeschnitten sind. So läßt sich zukünftig Streit vermeiden und eine gerechtere Regelung erzielen. Wir beraten Sie gerne, ob für Sie ein Ehevertrag in Frage kommt. Selbstverständlich kann ein solcher auch notariell vorbereitet und beurkundet werden.

Aber auch wenn es bereits zur Trennung gekommen ist, ist im Regelfall eine Scheidungsfolgenvereinbarung für beide Partner finanziell die beste Lösung, da hierdurch ggf. mehrere teure Gerichtsverfahren vermieden werden können. Auch hierbei sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.