Der Kauf einer Immobilie ist für die Beteiligten ein Rechtsgeschäft mit besonderer Bedeutung – nicht nur aufgrund der finanziellen Größenordnung. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens müssen investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen werden. Auch da die selbstgenutzte Immobilie zukünftiger Lebensmittelpunkt wird, hat dieser Vertrag einen besonderen Stellenwert.
Aufgabe des Notars
Damit die Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) bei einem solch wichtigen Vorgang kompetent und neutral beraten werden und um Risiken auszuschließen, hat der Gesetzgeber entschieden, dass der Grundstücksvertrag notariell zu beurkunden ist. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
Der Notar sorgt durch seine Vertragsgestaltung insbesondere dafür, dass der Käufer sicher Eigentümer der Immobilie wird, wenn er den – häufig fremdfinanzierten – Kaufpreis zahlt. Auf der anderen Seite verliert der Verkäufer sein Eigentum an der Immobilie erst, wenn er den vollständigen Kaufpreis erhalten hat.
Ablauf des vertraglichen Abwicklung
Nachdem der Notar die wesentlichen Vertragsdaten (Grundstück, Kaufpreis, persönliche Daten von Verkäufer und Käufer – näheres siehe Datenerfassungsbogen Kaufvertrag) erhalten hat, bespricht er mit den Beteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.
Die Beteiligten vereinbaren nach Abstimmung über den Vertragsentwurf mit dem Notar einen Termin für die Beurkundung. Im Rahmen der Beurkundung liest der Notar den Vertrag noch einmal komplett vor und erläutert einzelne Passagen des Vertrages. Aufkommende Fragen können in diesem Gespräch geklärt werden – Vertragsänderungen sind in diesem Stadium noch möglich. Nach Unterschrift von Verkäufer, Käufer, Notar und ggf. erforderlicher Dritter kümmert sich der Notar um den vertraglichen Vollzug des Vertrages und stellt die Eigentumsumschreibung nach Kaufpreiszahlung auf den Käufer sicher.
Inhalte des Kaufvertrages
Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten eines Objekts wirken sich auf die Gestaltung eines Vertrages aus. Dies gilt insbesondere für einen sogenannten Bauträgervertrag, mit dem der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude – Haus oder Wohnung – erwirbt, das erst noch gebaut wird. Bauherr dieser Immobilie ist dabei der Verkäufer.
- Folgende Aspekte werden vom Notar im Vertrag geregelt:
- Sicherung von Käufer und Verkäufer,
- Kaufpreiszahlung und Finanzierungsvollmacht
- Löschung bestehender Grundschulden/Fortbestand von Belastungen,
- Gewährleistungregelung für Mängel,
- Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
- Regelung von Erschließungs-, Vertrags- und Vermessungskosten
Finanzierung des Kaufpreises
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Der Notar wird dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann die zur Absicherung des Darlehens dienende Grundschuld unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.