Darf der Chef die Arbeitszeit im Homeoffice kontrollieren?
In Zeiten des verstärkten Einsatzes von Homeoffice-Arbeitsplätzen stellt sich die Frage, ob der Chef die An- und Abmeldung seiner Beschäftigten verlangen kann, zB. durch ein per E-Mail ausgesandtes „Guten Morgen“, „Gehe jetzt in die Pause“, bzw. „Bin im Feierabend“.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber Anspruch darauf zu erfahren, von wann bis wann ein Arbeitnehmer tätig ist. Dies gilt auch im Homeoffice. Auch im Homeoffice gelten die üblichen Arbeitszeiten, so dass Beschäftigte in der Regel nicht einfach arbeiten können, wann es ihnen am besten passt.
Alles andere bedarf einer gesonderten Absprache zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Wenn der Arbeitgeber wissen möchte, wann die Beschäftigten mit der Arbeit beginnen und wann sie in den Feierabend gehen, kann er also eine entsprechende An- und Abmeldung verlangen.