ALG II und Grundsicherung
Mit „Hartz IV“ wird umgangssprachlich der Bezug des Arbeitslosengeldes II bezeichnet. Wir prüfen Ihre Leistungsansprüche gegenüber dem Staat, denn Ihnen steht oft mehr zu als Ihnen bekannt ist, und setzen diese auch für Sie durch. Durch die ständig wechselnde Rechtslage und Sparzwänge bei den Leistungsträgern wird oftmals kein oder zu wenig ALG II gewährt, fehlerhafterweise eine Bedarfsgemeinschaft angenommen, die Kosten der Unterkunft oder anzurechnendes Einkommen falsch berechnet. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht und mehr Euros in der Tasche. Sehr oft fordern die Jobcenter zu Unrecht Geld zurück, kürzen Leistungen oder verhängen Sanktionen. Wehren Sie sich mit unserer Hilfe. Dies gilt auch im Bereich der Grundsicherung, denn im klassischen Sozialhilferecht finden sich alle sozialrechtlichen Rechtsfragen wieder.