Unternehmensgründung

Hinweise und Tipps für die Gründung des eigenen Unternehmens

Wenn man mit einer Geschäftsidee an den Markt gehen möchte, stellt sich die Frage, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt werden soll. Die Auswahl an Rechtsformen ist groß: Sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen börsenorietierten Aktiengesellschaft. Bei der Entscheidung, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die passende ist, kann Sie der Notar unterstützen. Er berät Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und entwirft die für Sie passende Unternehmenssatzung und unterstützt Sie bei der rechtswirksamen Gründung der Gesellschaft.

Einzelkaufmann

Der Einzelkaufmann haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Diese Gesellschaftsform eignet sich für kleinere und mittlere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit keine größeren Haftungsrisiken birgt.

Offene Handelsgesellschaft

In der (OHG) schließen sich mehrere Personen mit dem Zweck gemeinsamer kaufmännischer Tätigkeit zusammen. Dabei haften alle Gesellschafter persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Die OHG ist über den Notar von allen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ähnlich der OHG, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Der Unterschied zur OHG besteht darin, dass neben dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt in der Höhe seiner Hafteinlage haftet (Kommanditist). Die KG wird nach außen hin ausschließlich durch den, beziehungsweise die Komplementäre vertreten. Kommanditisten haben keine Befugnis zur Geschäftsführung.

GmbH und UG

Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Unternehmensform. Die Gründer müssen gemeinsam ein Stammkapital von mindestens € 25.000 aufbringen. Der Vorteil der GmbH liegt in ihrer Haftungsbegrenzung auf die Höhe des Stammkapitals. Für die Unternehmensgesellschaft (sog. „kleine GmbH“) gelten grundsätzlich gelten grundsätzlich die GmbH-Regeln, jedoch reicht hier als Stammkapital ein Betrag in Höhe von 1,00 EUR. Der Notar entwirft für Sie den passenden Gesellschaftsvertrag, beurkundet die Gründung der Gesellschaft und übernimmt für Sie die Eintragung in das Handelsregister.

Neben diesen Grundformen gibt es weitere Gesellschaftsformen, zB. GmbH & Co KG oder Aktiengesellschaft, über die Sie Ihr Notar ausführlich beraten kann.

Unternehmenskäufe

Neben der Unternehmensgründung unterstützt Ihr Notar Sie bei dem Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen einer bestehenden Gesellschaft. Grundsätzlich kann die Übernahme eines Unternehmens auf zwei Wegen erfolgen. Bei der Gesamtrechtsnachfolge („Asset deal“) wird jeder Vermögensgegenstand der Gesellschaft einzeln erworben. Beim „Sharedeal“ dagegen wird eine Beteiligung an dem Unternehmensträger erworben, wodurch Einfluss auf die Unternehmensführung gewonnen werden kann.

Vorsorge- und Nachfolgeregelungen

Schon bei der Unternehmensgründung sollten Sie überlegen, wie Sie Vorsorgereglungen bezüglich gewisser Risiken treffen können. Dies gilt für Krankheit, Pleite, Todesfall oder Ehescheidung. Ihr Notar berät Sie über entsprechende Maßnahmen, wie General- oder Vorsorgevollmachten, Testament, Ehevertrag o.ä. Auch die Unternehmensnachfolge sollte gründlich und vorausschauend geregelt werden.