Verkehrsstrafrecht

Fachgebiet Verkehrsstrafrecht

Sagt man Ihnen nach, Sie hätten sich ohne zu warten vom Unfallort entfernt? Behauptet man, Sie hätten eine andere Person mit einem Gegenstand verletzt? Haben Sie eine Vorladung bekommen? Liegt ein Haftbefehl vor oder wird gerade eine Durchsuchung durchgeführt?

Spätestens jetzt ist es für Sie, Ihr Freiheit, Ihren Geldbeutel und auch Ihren Führerschein sinnvoll, einen Strafverteidiger aufzusuchen.

Wozu Strafverteidigung?

Jedem Menschen kann es passieren, in ein Strafverfahren verwickelt zu werden, insbesondere im Straßenverkehr. Hierzu reicht, dass der Vorausfahrende meint, man habe ihn genötigt, weil Sie als nachfahrende Person die Lichthupe verwendet haben.

Wirklich niemand empfindet es als angenehm von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als mutmaßlicher Straftäter verdächtigt zu werden. Können Sie sich noch erinnern, wie es Ihnen ging anlässlich der letzten allgemeinen Verkehrskontrolle? Fühlten Sie sich zu diesem Zeitpunkt frei in Ihrer Entscheidung oder haben Sie nur das gemacht, was Ihnen der Polizeibeamte gesagt hat? In einer derartigen Situation liegen die Nerven schnell blank und Panik macht sich breit. Man möchte umgehend der Situation entweichen. Genau dies geschieht oft den Menschen, die keinerlei Erfahrungen mit Ermittlungsbehörden und Ermittlungsverfahren gemacht haben und ihre Rechte daher nicht kennen und somit auch nicht Nutzen. Aus diesem Grunde verhalten sich die meisten Menschen in solchen Situationen oft unklug und falsch. Gerade rechtstreue Bürger glauben häufig, dass ihnen in einem Verfahren kein Unrecht geschehen könne, weil sie ja nichts Verbotenes getan haben. Dieser Glaube kann sich leider als falsch erweisen. Das Problem ist, dass man als Bürger auch ohne tatsächlich eine Straftat begangen zu haben, gleichwohl in den Fokus der Ermittlungen rücken kann, sei es aufgrund einer Verwechslung, falschen Anschuldigungen oder weil gerade keine passendere Person als Täter in Frage kommt. Viele Menschen glauben zunächst, dass es sinnvoll sei, zunächst ohne Hilfe eines Strafverteidigers zur Polizei zu einer Vernehmung zu gehen. Oftmals suchen diese Menschen die Polizei auf mit der Erwartungshaltung, dass sie lediglich Zeuge sind.

In vielen Fällen wird dies nicht den erwünschten Erfolg bringen, sei es weil der aufnehmende Polizeibeamte Wendungen einfügt, die für den unbedarften Bürger harmlos erscheinen aber für die Bewertung des Sachverhaltes wichtig sind.

Und allen Übels nicht genug, wird erst dann in größter Not, oft erst nach Zusendung der Anklageschrift oder kurz vor dem Hauptverhandlungstermin, ein Strafverteidiger um Hilfe gebeten.

So manche Fehler, die mit besten Absichten im Vorfeld gemacht worden sind, sind dann vom Verteidiger nur noch schwer, mitunter auch gar nicht mehr zu beseitigen.

Je eher Sie einen Strafverteidiger aufsuchen, um so eher besteht die Möglichkeit korrigierend in die einseitige Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft einzugreifen.

Was kann ich tun?

Das Gebot der Stunde heißt: „Reden ist tödlich, schweigen ist Gold.

Die vor Ihnen stehenden Beamten treten Ihnen gegenüber in keinster Weise als „Freund und Helfer“ auf. Es verbietet sich daher, gleich welche Angaben zur Angelegenheit auch immer zu tätigen. Sie müssen sich lediglich ausweisen, mehr aber auch nicht.

Spätestens hier sollten Sie einen Strafverteidiger zu Rate ziehen.

Wünscht man von Ihnen, dass Sie einer Vorladung nachkommen, sollten Sie auch hier einen Strafverteidiger aufsuchen. Ohne Kenntnis was man Ihnen vorwirft oder um was es geht, sollten Sie keinerlei Äußerungen treffen. Zur Äußerung zwingen kann Sie niemand.

Im Gegensatz zu Ihnen kann ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen. Niemand wird von Ihnen erwarten, dass Sie sich zu Vorwürfen äußern, ohne dass Sie genaue Kenntnis davon haben, was Ihnen vorgeworfen wird. Eine seriöse Einschätzung des Verfahrensstandes im Ermittlungsverfahren kann Ihnen nur jemand sagen, der regelmäßig mit Strafrecht vertraut ist und weiß, wie Staatsanwaltschaften und Gerichte „ticken“. Bei einer Krankheitsdiagnose werden Sie sich sicherlich auch nicht auf die Diagnose Ihres Nachbarn verlassen, oder?

Die Weichen hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens werden oft im Ermittlungsverfahren selbst, wie auch so häufig im Leben, gestellt.
Durch eine aktive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren kann in vielen Strafverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, so dass es weder zur Anklage, zu einer öffentlichen Hauptverhandlung oder gar zu einem Schuldspruch kommt.

Was für Ihren persönlichen Fall notwendig und richtig ist, kann nur ein Fachmann beurteilen, weil Ihnen selbst die notwendigen Kenntnisse im Straf- und Strafverfahrensrecht fehlen. Also nehmen Sie die Geschicke in Ihre eigene Hand und suchen Sie uns auf.

Wir sind schon seit einigen Jahren im Geschäft und kennen die üblichen Handlungsweisen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
In Notfällen wie Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchung sind wir Nachts und am Wochenende für Sie unter der Telefonnummer … erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass dieser Strafrechtnotruf auch nur für tatsächliche Notfälle zur Verfügung steht. Dies gilt also für Situationen, in denen ein weiteres Warten keinen Aufschub bietet.

Viele Menschen glauben zunächst, dass es sinnvoll sei, zunächst ohne Hilfe eines Strafverteidigers zur Polizei zu einer Vernehmung zu gehen. Oftmals suchen diese Menschen die Polizei auf mit der Erwartungshaltung, dass sie lediglich Zeuge sind.

In vielen Fällen wird dies nicht den erwünschten Erfolg bringen, sei es weil der aufnehmende Polizeibeamte Wendungen einfügt, die für den unbedarften Bürger harmlos erscheinen aber für die Bewertung des Sachverhaltes wichtig sind.

Und allen Übels nicht genug, wird erst dann in größter Not, oft erst nach Zusendung der Anklageschrift oder kurz vor dem Hauptverhandlungstermin, ein Strafverteidiger um Hilfe gebeten.

So manche Fehler, die mit besten Absichten im Vorfeld gemacht worden sind, sind dann vom Verteidiger nur noch schwer, mitunter auch gar nicht mehr zu beseitigen.

Je eher Sie einen Strafverteidiger aufsuchen, um so eher besteht die Möglichkeit korrigierend in die einseitige Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft einzugreifen.