Was kann ich tun?
Das Gebot der Stunde heißt: „Reden ist tödlich, schweigen ist Gold.“
Die vor Ihnen stehenden Beamten treten Ihnen gegenüber in keinster Weise als „Freund und Helfer“ auf. Es verbietet sich daher, gleich welche Angaben zur Angelegenheit auch immer zu tätigen. Sie müssen sich lediglich ausweisen, mehr aber auch nicht.
Spätestens hier sollten Sie einen Strafverteidiger zu Rate ziehen.
Wünscht man von Ihnen, dass Sie einer Vorladung nachkommen, sollten Sie auch hier einen Strafverteidiger aufsuchen. Ohne Kenntnis was man Ihnen vorwirft oder um was es geht, sollten Sie keinerlei Äußerungen treffen. Zur Äußerung zwingen kann Sie niemand.
Im Gegensatz zu Ihnen kann ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen. Niemand wird von Ihnen erwarten, dass Sie sich zu Vorwürfen äußern, ohne dass Sie genaue Kenntnis davon haben, was Ihnen vorgeworfen wird. Eine seriöse Einschätzung des Verfahrensstandes im Ermittlungsverfahren kann Ihnen nur jemand sagen, der regelmäßig mit Strafrecht vertraut ist und weiß, wie Staatsanwaltschaften und Gerichte „ticken“. Bei einer Krankheitsdiagnose werden Sie sich sicherlich auch nicht auf die Diagnose Ihres Nachbarn verlassen, oder?
Die Weichen hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens werden oft im Ermittlungsverfahren selbst, wie auch so häufig im Leben, gestellt.
Durch eine aktive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren kann in vielen Strafverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, so dass es weder zur Anklage, zu einer öffentlichen Hauptverhandlung oder gar zu einem Schuldspruch kommt.
Was für Ihren persönlichen Fall notwendig und richtig ist, kann nur ein Fachmann beurteilen, weil Ihnen selbst die notwendigen Kenntnisse im Straf- und Strafverfahrensrecht fehlen. Also nehmen Sie die Geschicke in Ihre eigene Hand und suchen Sie uns auf.
Wir sind schon seit einigen Jahren im Geschäft und kennen die üblichen Handlungsweisen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
In Notfällen wie Festnahme, Verhaftung, Untersuchungshaft und Hausdurchsuchung sind wir Nachts und am Wochenende für Sie unter der Telefonnummer … erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass dieser Strafrechtnotruf auch nur für tatsächliche Notfälle zur Verfügung steht. Dies gilt also für Situationen, in denen ein weiteres Warten keinen Aufschub bietet.
Viele Menschen glauben zunächst, dass es sinnvoll sei, zunächst ohne Hilfe eines Strafverteidigers zur Polizei zu einer Vernehmung zu gehen. Oftmals suchen diese Menschen die Polizei auf mit der Erwartungshaltung, dass sie lediglich Zeuge sind.
In vielen Fällen wird dies nicht den erwünschten Erfolg bringen, sei es weil der aufnehmende Polizeibeamte Wendungen einfügt, die für den unbedarften Bürger harmlos erscheinen aber für die Bewertung des Sachverhaltes wichtig sind.
Und allen Übels nicht genug, wird erst dann in größter Not, oft erst nach Zusendung der Anklageschrift oder kurz vor dem Hauptverhandlungstermin, ein Strafverteidiger um Hilfe gebeten.
So manche Fehler, die mit besten Absichten im Vorfeld gemacht worden sind, sind dann vom Verteidiger nur noch schwer, mitunter auch gar nicht mehr zu beseitigen.
Je eher Sie einen Strafverteidiger aufsuchen, um so eher besteht die Möglichkeit korrigierend in die einseitige Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft einzugreifen.