Name des Kindes bei neuer Ehe der Mutter
Wenn eine Mutter erneut heiratet, kann es für das Kindeswohl wichtig sein, dass auch das Kind den Nachnamen des neuen Ehemannes annimmt. Wenn der leibliche Vater des Kindes, dessen Name das Kind zuvor getragen hat, mit dieser Namensänderung nicht einverstanden ist, kann das Gericht die fehlende Einwilligung des Vaters ersetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem aktuellen Urteil entschieden (Az: 1 UF 140/19)