Das Haustier in der Trennung

Haustiere, wie zB. Hunde gehören im Rahmen einer Scheidung grundsätzlich zum Hausrat, da sie rechtlich wie Sachen behandelt werden. Doch wenn sich die Partner nicht über den Verbleib des Tieres einigen können, können Tierschutz-Gründe ausschlaggebend sein, wo das Tier zukünftig leben soll.

Dies hat das Amtsgericht München in einem aktuellen Fall entschieden (AZ: 523 F 9430/18). In diesem Fall hatten die beiden Hunde nach der Trennung mehrere Monate beim Ehemann gelebt. Das Gericht hat daher den Mann als Hauptbezugsperson angesehen, da er die Tiere pflegte und betreute. Das Gericht sprach daher dem Ehemann die Hunde zu, zumal es sich um Rudeltiere handeln würde, die eine Bindung zu den jeweils anderen Rudelmitgliedern hätten und unter einer Trennung leiden würden.

Kein Trennungsjahr bei Gewalt in der Ehe

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben (Trennungsjahr). Die Einhaltung dieses Trennungszeitraums ist jedoch nicht erforderlich, wenn dies für einen Ehepartner nicht zumutbar ist.

Hat zB. ein Ehepartner den anderen immer wieder beleidigt, gedemütigt oder auch geschlagen, muss dieser eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr akzeptieren. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az 4 UF 44/18). Nach über 20 Ehejahren beantragte die Ehefrau nach weniger als 6 Monaten Trennung die Ehescheidung. Das Gericht entschied, dass die Fortsetzung der Ehe für die Frau eine unzumutbare Härte gewesen wäre. Das Gericht war nach Anhörung der Beteiligten und der Kinder überzeugt, dass der Ehemann seine Frau schwer beleidigt und tätlich angegriffen hat. Damit sei die Basis für ein weiteres Zusammenleben zerstört.

Name des Kindes bei neuer Ehe der Mutter

Wenn eine Mutter erneut heiratet, kann es für das Kindeswohl wichtig sein, dass auch das Kind den Nachnamen des neuen Ehemannes annimmt. Wenn der leibliche Vater des Kindes, dessen Name das Kind zuvor getragen hat, mit dieser Namensänderung nicht einverstanden ist, kann das Gericht die fehlende Einwilligung des Vaters ersetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem aktuellen Urteil entschieden (Az: 1 UF 140/19)

Scheidungskosten nicht steuerlich absetzbar

Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens fallen unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten.

Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits, also Prozesskosten, grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das Abzugsverbot nur dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
Az VI R 9/16, Urteil vom 18.5.2017, BFH-Pressemitteilung

Trennungsunterhalt entfällt bei neuer Partnerschaft

Ein Ex-Partner hat keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er in einer neuen, festen Beziehung lebt. Üblicherweise ist dies bei einer Dauer von zwei bis drei Jahren der Fall. Unter Umständen kann der Anspruch auf früher entfalle, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden hat.

 

In dem Fall erhielt die Frau Trennungsunterhalt von ihrem Mann. Sie zog in den Haushalt des neuen Partners ein, mit dem sie bereits seit einem Jahr liiert war. Beide traten auch nach außen als Paar auf. Diese so stark verfestigte Beziehung führte dazu, dass der Unterhaltsanspruch des Mannes bereits nach einem Jahr entfiel (OLG Oldenburg Az: 4 UF 78/16)

Finanzieller Vermögensausgleich auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann einem Partner nach der Trennung ein finanzieller Ausgleich zustehen. Dies setzt voraus, dass ein Partner das Vermögen des anderen erheblich vermehrt hat.

Beispielsweise kann ein solcher Ausgleichsanspruch bestehen, wenn ein Partner Möbel für den anderen gekauft und das Haus des anderen Partners finanziert hat. In einem aktuellen Fall des Oberlandesgericht Brandenburg wurde ein solcher Anspruch jedoch abgelehnt, obwohl der Mann über 60.000 EUR in das Haus seiner (Ex-)Partnerin investiert hatte und hierfür einen Kredit aufgenommen hatte. Da der Mann jedoch über drei Jahre mietfrei während der Beziehung in dem Haus gelebt hatte und sich auch nur in geringem Maße an den Lebenshaltungskosten beteiligt hatte, wurde eine Ausgleichszahlung von dem Gericht abgelehnt.

Abschleppkosten sind vollumfänglich zu erstatten

Das Amtsgericht Wolfsburg hat in zwei aktuellen Entscheidungen (U.v. 17.11.2016; 10 C 192/16 und 22 C 91/16 U.v. 19.10.2016) die Rechte von Unfallgeschädigten gestärkt und die Schädiger bzw. die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung verurteilt, die unfallbedingten Abschleppkosten vollumfänglich zu bezahlen. Die Urteile sind richtungsweisend, da viele Haftpflichtversicherungen in jüngerer Vergangenheit Abschleppkosten für den Unfallwagen nur anteilig erstatteten. Die strategischen, häufig auf den ersten Blick geringfügigen, Kürzungen werden damit begründet, dass die Abschleppunternehmen angeblich einen zu hohen Preis abgerechnet hätten. Dieser Regulierungspraxis tritt das AG Wolfsburg mit deutlichen Worten entgegen und verurteilte die Versicherung zur Zahlung der restlichen Abschleppkosten.
„Die Urteile sind zu begrüßen, tragen sie doch der tatsächlichen Notsituation des Geschädigten Rechnung, der nicht auf den vom Schädiger ausgelösten Kosten sitzen bleiben darf,“  befindet Fachanwältin für Verkehrsrecht Annabell Pillar.