Das Haustier in der Trennung
Haustiere, wie zB. Hunde gehören im Rahmen einer Scheidung grundsätzlich zum Hausrat, da sie rechtlich wie Sachen behandelt werden. Doch wenn sich die Partner nicht über den Verbleib des Tieres einigen können, können Tierschutz-Gründe ausschlaggebend sein, wo das Tier zukünftig leben soll.
Dies hat das Amtsgericht München in einem aktuellen Fall entschieden (AZ: 523 F 9430/18). In diesem Fall hatten die beiden Hunde nach der Trennung mehrere Monate beim Ehemann gelebt. Das Gericht hat daher den Mann als Hauptbezugsperson angesehen, da er die Tiere pflegte und betreute. Das Gericht sprach daher dem Ehemann die Hunde zu, zumal es sich um Rudeltiere handeln würde, die eine Bindung zu den jeweils anderen Rudelmitgliedern hätten und unter einer Trennung leiden würden.