Trennungsunterhalt entfällt bei neuer Partnerschaft

Ein Ex-Partner hat keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er in einer neuen, festen Beziehung lebt. Üblicherweise ist dies bei einer Dauer von zwei bis drei Jahren der Fall. Unter Umständen kann der Anspruch auf früher entfalle, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden hat.

 

In dem Fall erhielt die Frau Trennungsunterhalt von ihrem Mann. Sie zog in den Haushalt des neuen Partners ein, mit dem sie bereits seit einem Jahr liiert war. Beide traten auch nach außen als Paar auf. Diese so stark verfestigte Beziehung führte dazu, dass der Unterhaltsanspruch des Mannes bereits nach einem Jahr entfiel (OLG Oldenburg Az: 4 UF 78/16)

Erbausschlagung kann rückgängig gemacht werden

Wer eine Erbschaft ausschlägt, kann diese Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen. Dies setzt einen Irrtum voraus, ob eine Forderung zum Nachlass gehört oder nicht. Dann lässt sich die Erklärung über die Erbausschlagung anfechten, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung beschlossen hat (Az 3 Wx 12/16).

Eine unverheiratete und kinderlose Frau kam ums Leben. Deren Tante als gesetzliche Erbin schlug das Erbe zunächst aus. Dann erfuhr sie nachträglich, dass der Erblasserin Schadensersatzansprüche zustanden, die in den Nachlass fallen. Sie hat daraufhin ihre Erbausschlagung angefochten. Zu Recht, wie das OLG Düsseldorf nun entschied.