Kein Trennungsjahr bei Gewalt in der Ehe
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben (Trennungsjahr). Die Einhaltung dieses Trennungszeitraums ist jedoch nicht erforderlich, wenn dies für einen Ehepartner nicht zumutbar ist.
Hat zB. ein Ehepartner den anderen immer wieder beleidigt, gedemütigt oder auch geschlagen, muss dieser eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr akzeptieren. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az 4 UF 44/18). Nach über 20 Ehejahren beantragte die Ehefrau nach weniger als 6 Monaten Trennung die Ehescheidung. Das Gericht entschied, dass die Fortsetzung der Ehe für die Frau eine unzumutbare Härte gewesen wäre. Das Gericht war nach Anhörung der Beteiligten und der Kinder überzeugt, dass der Ehemann seine Frau schwer beleidigt und tätlich angegriffen hat. Damit sei die Basis für ein weiteres Zusammenleben zerstört.