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Bedienung des Scheibenwischers im Tesla während der Fahrt: Fahrverbot

Das Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass derjenige ein Fahrverbot riskiert, der während der Fahrt auf einen eingebauten Touchscreen Funktionen des Autos bedient.

Der Fall: Ein Tesla-Fahrer hatte während der Fahrt und Starkregens die Geschwindigkeit seines Scheibenwischers einstellen wollen. Dazu musste er auf dem zentralen Bildschirm seines Tesla ein Symbol berühren und dann in einem Untermenü aus fünf Einstellungen wählen. Aufgrund der Ablenkung kam er von der Fahrbahn ab und kollidierte mit mehreren Bäumen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Fahrer wegen der verbotenen Nutzung eines elektronischen Geräts zu einer Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Entscheidung der Vorinstanz nun bestätigt. Der Touchscreen ist laut Gericht ein „elektronisches Gerät“, dessen Benutzung nach der Straßenverkehrsordnung während der Fahrt verboten ist. Nach dieser Vorschrift werden von den Gerichte regelmäßig Bußgelder und Fahrverbote verhängt, wenn zB per Handy Textnachrichten verschickt werden oder das Navigationsgerät während der Fahrt bedient wird.

Der Fahrer wand ein: Der Touchscreen im Tesla sei kein Handy oder Navigationsgerät, sondern fest verbaut; und die Bedienung des Scheibenwischers sei notwendig, um eine optimale Sicht bei Regen zu gewährleisten. Doch diese Einwände ließ das Gericht nicht geltend: Auch notwendige Funktionen dürfen über einen verbauten Touchscreen nur dann eingestellt werden, wenn es den Fahrer nicht zu sehr ablenkt.