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Unternehmer kann Auto auch als Privatperson kaufen

Wenn Privatleute einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufen, dann haben sie den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bei Mängeln. Wenn Unternehmer einen Firmenwagen erwerben, ist im Regelfall jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Allerdings kann auch ein Unternehmer bei einem Autokauf als Privatperson handeln, selbst wenn in dem Vertrag etwas anderes steht, hat das Amtsgericht München in einem aktuellen Fall entschieden (Az 174 C 4285/18). In diesem Fall hatte ein Unternehmen einen kleinen Fiat gekauft und einen gebrauchten Smart in Zahlung gegeben. Der Verkäufer kreuzte in dem Kaufvertrag an „Vertrag unter Händlern ohne Gewährleistung“. Da der Fiat direkt nach Übergabe zahlreiche Mängel aufwies machte der Kunde Gewährleistungsansprüche gelten. Er wies darauf hin, dass der den Wagen für seine Frau gekauft habe, deren Smart er auch in Zahlung gegeben habe. In seiner Firma nutze er ausschließlich größere Firmenfahrzeuge.

Das Gericht gab dem Rücktrittsverlangen des Kunden statt und entschied, dass der Mann das Auto privat als Verbraucher erworben habe und sich daher auf die gesetzlichen Gewährleistungsrecht berufen könne.