Abmahnung wegen Schnee
Auch der Verkehr durch Schnee o.ä. beeinträchtigt ist, müssen Arbeitnehmer pünktlich bei der Arbeit erscheinen. Ansonsten droht Ihnen wegen Verspätung eine Abmahnung. Schneefall, Eisglätte o.ä. entschuldigt die Verspätung nur, wenn diese Witterung völlig überraschend einsetzt. In der Regel kündigt sich jedoch ein Wetter mindestens einen Tag vorher an. Wer zu spät kommt, erhält für die verpasste Arbeitszeit keine Bezahlung. Mitarbeiter müssen die verpasste Zeit also entweder nacharbeiten oder ihr Lohn wird anteilig gekürzt.