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Erbe ausschlagen oder nicht?

5. Oktober 2017/in Erbrecht

Keine Nachlassermittlung durch Behörden

Wenn ein Mensch verstirbt ist für die potentiellen Erben oft nicht einfach festzustellen, ob beim Nachlass das Vermögen oder die Schulden überwiegen. Was vielen nicht bekannt ist: Es gibt keine Behörde, der sich um Feststellung des Nachlasses kümmert und dem Erben mitteilt, was zum Nachlass gehört. Auch das Nachlassgericht teilt lediglich den Erbfall mit, weiss aber nicht, woraus der Nachlass besteht.

 

Die Hinterbliebenen müssen sich selbst einen Eindruck verschaffen. Dieses stellt sich jedoch häufig als schwierig bzw. unmöglich dar. Banken, Behörden, das Grundbuchamt etc. benötigen einen Legitimationsnachweis, bevor sie Auskunft über das Vermögen es Verstorbenen erteilen dürfen. Einen solchen Nachweis, z.B. Erbschein, erhalten die Angehörigen jedoch erst, wenn Sie Erbe geworden sind.

 

Erbe ausschlagen oder nicht?

Stehen die Hinterbliebenen erst noch vor der Entscheidung, ob sie das Erbe ausschlagen möchten oder nicht, können sie einen solchen Legitimationsnachweis nicht vorlegen und erhalten daher keine Auskunft. Was die Entscheidung für die Hinterbliebenen jedoch möglicherweise einfacher macht: Niemand muss wegen Schulden aus dem Nachlass sein privates Vermögen einsetzen. Hierfür gibt es beispielsweise die Nachlassverwaltung oder die Nachlassinsolvenz.

Möchten die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen, müssen Sie dieses grundsätzlich innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis von der Stellung als Erbe bei einem Notar oder dem Nachlassgericht erklären.

Schlagen alle Erben aus, bleibt der Staat als Erbe. Dieser haftet jedoch ebenfalls nicht für Schulden. Die Gläubiger gehen in diesem Fall leer aus.

https://munte.de/wp-content/uploads/2017/12/News.jpg 283 424 m.gotzhein https://munte.de/wp-content/uploads/2020/01/Munte_Logo.png m.gotzhein2017-10-05 21:58:322020-02-05 12:41:59Erbe ausschlagen oder nicht?

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