Zentrale: 05361/39040 Notariat: 05361/390430
MUNTE Rechtsanwälte · Notare
  • Home
  • Kanzlei
    • Historie
    • Anfahrt
    • Karriere
  • Anwälte
    • Rechtsanwalt & Notar a.D. Hans-Joachim Munte
    • Rechtsanwalt & Notar Dr. Oliver Munte
    • Rechtsanwalt & Notar Dr. iur. Benjamin Munte
    • Rechtsanwalt Jan-Christoph Domdey
    • Rechtsanwalt Erdal Erturul
    • Rechtsanwalt Michael W. Schulze, LLM
    • Rechtsanwalt Stefan Hauernherm
    • Rechtsanwältin Dr. Carolin Kappenberg
    • Rechtsanwältin Sarah Otte im Kamp
    • Rechtsanwältin Julia Paker
  • Notare
  • Fachgebiete
    • Verkehrsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
    • Jagd- und Waffenrecht
    • Personengroßschäden
    • Immobilienrecht
    • Zivilrecht
  • Formulare
  • Rechtsratgeber
    • Verkauf/Kauf einer Immobilie
    • Ratgeber Verkehrsunfall
    • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
    • Ratgeber Ehescheidung
    • Ratgeber Erbfall
    • Schenken „mit warmer Hand“
    • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • OnlineAkte
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
News in Bleibuchstaben

Mieter müssen mehr zahlen, wenn sie trotz Kündigung nicht ausziehen

5. September 2017/in Mietrecht

Ein Kündigungsverfahren einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf kann sehr langwierig sein: Wenn der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung nicht auszieht, muss der Vermieter einen Räumungsprozess führen, der sich über mehrere Monate hinziehen kann.

Nun hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 17/16) dem Vermieter den Rücken gestärkt: Der Mieter muss ab Beendigung des Mietverhältnisses durch die Kündigung die Miete bezahlen, die der Eigentümer bei einer Neuvermietung erhalten würde. Bislang war der Mieter nur verpflichtet, die bisherige Miethöhe als Nutzungsentschädigung zu zahlen. Nunmehr hat der BGH klargestellt, dass die „Marktmiete“ ab dem Ende des Mietverhältnisses gilt. Gerade bei langen Räumungsverfahren und einer vereinbarten geringen Miete kommen auf den Mieter erhebliche finanzielle Risiken zu. Es ist daher genau zu prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung des Vermieters formell zutreffen und materiell gerechtfertigt ist.

 

https://munte.de/wp-content/uploads/2017/12/News.jpg 283 424 m.gotzhein https://munte.de/wp-content/uploads/2020/01/Munte_Logo.png m.gotzhein2017-09-05 08:30:052020-02-05 12:42:22Mieter müssen mehr zahlen, wenn sie trotz Kündigung nicht ausziehen

Kategorien

  • Arbeitsrecht (7)
  • Erbrecht (4)
  • Familienrecht (7)
  • Mietrecht (4)
  • Verkehrsrecht (18)
  • Vertragsrecht (2)

MUNTE Rechtsanwälte · Notare
Mecklenburger Str. 7
38440 Wolfsburg

Zentrale: +49 5361 3904-0
Notariat: +49 5361 3904-30
Fax: +49 5361 3904-44

Neue Anschrift ab Dezember 2026:
Röntgenstraße 5
38440 Wolfsburg

MUNTE Rechtsanwälte PartGmbB. All Rights Reserved

Impressum | Datenschutzerklärung | Anfahrt | E-Mail

© Copyright - MUNTE Rechtsanwälte · Notare - Enfold Theme by Kriesi
Link to: Finanzieller Vermögensausgleich auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Link to: Finanzieller Vermögensausgleich auch bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Finanzieller Vermögensausgleich auch bei nichtehelicher LebensgemeinschaftNews in Bleibuchstaben Link to: Erbausschlagung kann rückgängig gemacht werden Link to: Erbausschlagung kann rückgängig gemacht werden News in BleibuchstabenErbausschlagung kann rückgängig gemacht werden
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen