Änderung zum 1. Oktober 2016: Online-Kündigungen zulässig
Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen aufgrund einer Gesetzesänderung Verträge, die online abgeschlossen werden auch online gekündigt werden, z.B. durch E-Mail. Es ist nicht mehr zulässig, dass Unternehmen Ihren Kunden vorschreiben, dass solche Kündigungen nur schriftlich erfolgen dürfen.
Die Kündigungs-E-Mail muss eindeutig die Kündigungsabsicht zum Ausdruck bringen und mit dem Namen des Absenders abschließen.