Falschparken: Handynummer hinterlassen hilft nicht gegen Abschleppen
Ein privater Grundstücksbesitzer darf im Regelfall einen Falschparker sofort abschleppen lassen. Auch wenn der Falschparker hinter seiner Windschutzscheibe einen Handynummer hinterlassen hat und verspricht, bei Anruf den PKW sofort zu entfernen. Solche Hinweise braucht der Grundstückseigentümer in der Regel nicht zu beachten. Die Kosten für das Abschleppen (häufig mehrere Hundert Euro) trägt der Falschparker. Wie das Amtsgericht München in einer Entscheidung vom 2. Mai 2016 (AZ 122 C 31597/15) entschied, ist der Grundstückseigentümer nicht an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gebunden und kann den Zettel des Falschparkers grundsätzlich ignorieren.