Arbeitgeber darf Verbrauch von Urlaub anordnen
Wenn Mitarbeiter für das Jahr 2016 noch Resturlaubsansprüche haben, kann der Arbeitgeber anordnen, dass diese bis zum Jahresende genommen werden müssen. Macht der Arbeitnehmer hiervon keinen Gebrauch vom Urlaubsanspruch, verfällt er.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn es aufgrund betrieblicher Erfordernisse nicht möglich war, darf der Arbeitnehmer nicht genommene Urlaubstage aus 2016 bis in das erste Quartal 2017 mitnehmen. Ebenso dürfen Urlaubstage in das Folgejahr übertragen werden, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung hierüber treffen.