Treibstoff im Tank ist beim Unfall zu ersetzen
Der Treibstoffinhalt im Tank eines verunfallten Kfz ist beim Totalschaden vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu ersetzen. Es ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, den Treibstoff abzuzapfen und zu verkaufen.
Dabei genügt ein Foto der Tankanzeige im Schadengutachten als Nachweis für die Menge (Urteil des AG Minden vom 22.09.2016 – AZ 19 C 30/16).