Mieter müssen mehr zahlen, wenn sie trotz Kündigung nicht ausziehen
Ein Kündigungsverfahren einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf kann sehr langwierig sein: Wenn der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung nicht auszieht, muss der Vermieter einen Räumungsprozess führen, der sich über mehrere Monate hinziehen kann.
Nun hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (VIII ZR 17/16) dem Vermieter den Rücken gestärkt: Der Mieter muss ab Beendigung des Mietverhältnisses durch die Kündigung die Miete bezahlen, die der Eigentümer bei einer Neuvermietung erhalten würde. Bislang war der Mieter nur verpflichtet, die bisherige Miethöhe als Nutzungsentschädigung zu zahlen. Nunmehr hat der BGH klargestellt, dass die „Marktmiete“ ab dem Ende des Mietverhältnisses gilt. Gerade bei langen Räumungsverfahren und einer vereinbarten geringen Miete kommen auf den Mieter erhebliche finanzielle Risiken zu. Es ist daher genau zu prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung des Vermieters formell zutreffen und materiell gerechtfertigt ist.