Trennungsunterhalt entfällt bei neuer Partnerschaft
Ein Ex-Partner hat keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er in einer neuen, festen Beziehung lebt. Üblicherweise ist dies bei einer Dauer von zwei bis drei Jahren der Fall. Unter Umständen kann der Anspruch auf früher entfalle, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden hat.
In dem Fall erhielt die Frau Trennungsunterhalt von ihrem Mann. Sie zog in den Haushalt des neuen Partners ein, mit dem sie bereits seit einem Jahr liiert war. Beide traten auch nach außen als Paar auf. Diese so stark verfestigte Beziehung führte dazu, dass der Unterhaltsanspruch des Mannes bereits nach einem Jahr entfiel (OLG Oldenburg Az: 4 UF 78/16)