Bei Warnblinkern sofort abbremsen
Bremst ein Fahrzeug auf der Autobahn ab und schaltet den Warnblinker ein, muss das nachfolgende Fahrzeug seine Geschwindigkeit sofort reduzieren. Macht der Fahrer dieses nicht und fährt auf das warnblinkende Fahrzeug am Stauende auf, muss er nicht nur den Schaden tragen, sondern auch mit einer Verwarnung rechnen.
Es handelt sich nur um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht, sondern ein fahrlässiger Verkehrsverstoß. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden (AZ: 2 Ss (OWI) 236/15).
Im konkreten Fall fuhr ein LKW mit seinem Sattelschlepper auf der rechten Spur einer Autobahn. Der ihm vorausfahrende LKW bremste aufgrund eines beginnenden Staus auf 40 km/h ab und schaltete seine Warnblinklichter ein. Der Sattelschlepperfahrer fuhr aus Unachtsamkeit weiter mit 80 km/h und fuhr auf. Dabei entstand erheblicher Sachschaden. Der auffahrende LKW-Fahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 165 EUR.