Smartphone auch ohne SIM-Karte am Steuer verboten
Für einen Autofahrer ist es verboten, am Steuer ein Handy in die Hand zu nehmen. Ob darin eine SIM-Karte eingelegt ist oder nicht, ist unerheblich. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem aktuellen Fall entschieden. (Az 4 RBs 214/17)
In dem Fall hatte ein Autofahrer sein Handy zum Musikhören genutzt. Eine SIM-Karte war nicht eingelegt.
Für die verbotene Nutzung reicht es aus, wenn die Funktionen des Smartphone genutzt werden, erklärte das Gericht. Denn die entsprechende Vorschrift verbietet nicht nur das Telefonieren am Steuer, sondern jegliche Nutzung einer Funktion des Mobiltelefons.