Anhörung zur Kündigung
Arbeitgeber dürfen bei Anhörungen zu Kündigungen keine falschen Angaben gegenüber dem Betriebsrat machen, da die Kündigung sonst unwirksam sein kann. In dem vom Arbeitsgericht Kaiserlautern entschiedenen Fall ( Az: 1 Ca 685/16) hat der Arbeitgeber in den Kündigungsanhörung dem Betriebsrat angegeben, dass die zu kündigende Mitarbeiterin keine Unterhaltspflichten habe. Diese Angabe war nicht zutreffend mit der Folge, dass die Anhörung und damit die gesamte Kündigung unwirksam geworden ist.
Daher kann Arbeitgebern nur dringend empfohlen werden, auf die Anhörung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Kündigung höchste Sorgfalt zu verwenden, da die dort gemachten Fehler im Regelfall nicht mehr korrigiert werden können.