Was Autofahrer an Halloween beachten sollten
Wer in Halloween-Laune ein PKW fährt, sollte einige Punkte beachten:
- Es ist grundsätzlich erlaubt, am Steuer verkleidet zu sein, auch wenn man dadurch bei einem Blitzerfoto nicht mehr erkannt wird. Allerdings darf das Kostüm keinesfalls die Sicht oder das Gehör des Fahrers beeinträchtigen. Führt das Kostüm zu einer Behinderung der Sicht liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Wird hierdurch jemand verletzt, liegt in der Regel eine Straftat vor.
- Kann der Fahrer bei Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund des Kostüms nicht erkannt werden und muss das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt werden, muss der Halter des Fahrzeuges mit der Auflage eines Fahrtenbuches rechnen
- Sind die Schuhe für das Fahren es Fahrzeuges ungeeignet und kommt es beispielsweise zu einem Unfall, weil der Fahrer vom Bremspedal abrutscht, drohen ihm nicht nur zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten, sondern auch Bußgelder oder Strafen.