Unfall bei der Probefahrt: Der Autohändler haftet in der Regel
Geschieht ein Autounfall während einer Probefahrt mit dem Fahrzeug des Autohändlers darf der Tester von einem Vollkaskoschutz ausgehen. Falls das Fahrzeug anders versichert ist, muss der Verkäufer vor der Probefahrt darauf hinweisen und sich eine Haftungsfreistellung unterzeichnen lassen. Es empfiehlt sich auch, den Zustand des Fahrzeuges vor der Probefahrt genau zu dokumentieren, um später Streit über etwaige Beschädigungen zu vermeiden.