Tempolimit endet automatisch
Tempolimit stehen oft vor Gefahrenstellen. Wann eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung endet, hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Wenn neben dem Tempolimit ein weiteres Verkehrsschild auf die Gefahrenstellen hinweist, endet die Beschränkung automatisch nach der Gefahrenstelle. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung des Tempolimits.
Im konkreten Fall standen vor einer Kurve sowohl das Schild für eine Tempolimit von 80 km/h sowie das Gefahrenzeichen „Rechtskurve“. Ein Autofahrer fuhr durch die Kurve und beschleunigte dann auf rund 120 km/h. Bei dieser Geschwindigkeit wurde er nach der Kurve geblitzt. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied, da das Tempolimit aufgehoben war.