Reform der Strafprozessordnung trifft insbesondere Verkehrsteilnehmer
Am 24.08.2017 ist die Reform der StPO in Kraft getreten. Für Fahrer und Halter von Kraftfahrzeugen sind folgende Änderungen von Bedeutung:
1. Fahrverbot als Nebenstrafe
Nunmehr kann ein Fahrverbot bis zu sechs Monate durch einen Richter als Nebenstrafe für Delikte verhängt werden, auch wenn die Straftat keinen Bezug zum Straßenverkehr aufweist.
2. Blutentnahme
War früher vor der Entnahme von Blut die Einholung einer richterlichen Anordnung notwendig, geht die Entscheidungskompetenz nunmehr auf die Polizei über. Es ist also für die Polizei deutlich unkomplizierter an das Beweismittel Blut zu gelangen, wenn bspw. Anzeichen für eine Alkoholfahrt vorliegen.
3. Erscheinungspflicht für Zeugen
Zukünftig bestand für Zeugen keine Verpflichtung, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten. Dieses – in der Praxis für Zeugen und Betroffene wichtige Recht – entfällt nun; der Zeuge muss der Vorladung folgen, wenn diese von der Staatsanwalt beauftragt wurde. Bedeutung in der Praxis dürfte diese kritisch zu betrachtende Änderung auch in Bußgeldverfahren erlangen.
Kurzum, die Verteidigung von Betroffenen wird schwieriger.