Mieter darf nicht gleichzeitig abgemahnt und gekündigt werden
Im Fall einer Pflichtverletzung durch den Mieter kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen, damit das Fehlverhalten eingestellt wird.
Durch die Abmahnung soll dem Mieter die Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern. Setzt er gleichwohl seine Pflichtverletzung fort, kann der Vermieter uU das Mietverhältnis kündigen.
Allerdings darf der Vermieter die Abmahnung nicht mit einer Kündigung verbinden, da sie sonst ihrer Warnfunktion nicht nachkommen kann. Dies hat in einem aktuellen Fall das Amtsgericht Hamburg entschieden (Az 46C 144/16)