Handy am Steuer – kein Bussgeld bei Freisprechanlage!
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (Az. 4 Ss 212/16) einen Autofahrer freigesprochen, der sein Handy während der Fahrt in der Hand hielt und über die Freisprechfunktion des Mobilfunkgeräts telefonierte.
Wer sein Handy lediglich in der Hand halte und keine weiteren Funktionen nutze, verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn erüber die Freisprechanlage des Geräts telefoniere. Man dürfe ein Handy nicht nutzen, wenn der Fahrer das Telefon dafür aufnehmen oder halten müsse. Da aber dieses Halten für das Freisprechtelefonat nicht notwendig sei, hob das Gericht den Bußgeldbescheid der Ordnungsbehördeauf und sprach den Autofahrer frei.
Dieses Urteil ist in der juristischen Literatur umstritten. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Benjamin Munte empfiehlt im Sinne der Verkehrssicherheit während der Fahrt das Handy nicht in die Hand zu nehmen. „Zudem ist das Urteil nicht für andere Gerichte bindend. Man kann sich daher nicht darauf verlassen, das andere Gerichte in gleicher Weise entscheiden würden“, ergänzt Dr. Munte.