Erbausschlagung kann rückgängig gemacht werden
Wer eine Erbschaft ausschlägt, kann diese Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen. Dies setzt einen Irrtum voraus, ob eine Forderung zum Nachlass gehört oder nicht. Dann lässt sich die Erklärung über die Erbausschlagung anfechten, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung beschlossen hat (Az 3 Wx 12/16).
Eine unverheiratete und kinderlose Frau kam ums Leben. Deren Tante als gesetzliche Erbin schlug das Erbe zunächst aus. Dann erfuhr sie nachträglich, dass der Erblasserin Schadensersatzansprüche zustanden, die in den Nachlass fallen. Sie hat daraufhin ihre Erbausschlagung angefochten. Zu Recht, wie das OLG Düsseldorf nun entschied.