Erbausschlagung kann rückgängig gemacht werden
Wer eine Erbschaft ausschlägt, kann diese Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen. Dies setzt einen Irrtum voraus, ob eine Forderung zum Nachlass gehört oder nicht. Dann lässt sich die Erklärung über die Erbausschlagung anfechten, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung beschlossen hat (Az 3 Wx 12/16). Eine unverheiratete und kinderlose Frau kam ums […]